Pflegegrad beantragen: So läuft die Begutachtung Schritt für Schritt ab

24. Juli 2026

Inhaltsverzeichnis

Wann sich ein Antrag lohnt

Viele Familien warten zu lange. Ein Pflegegrad ist nicht erst dann sinnvoll, wenn jemand bettlägerig ist. Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigt — und ob er dabei regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist. Das kann auch bedeuten: Die Medikamente werden vergessen. Das Ankleiden dauert eine halbe Stunde. Der Weg ins Bad ist unsicher geworden.

Wenn Sie sich diese Frage stellen, ist sie meist schon beantwortet. Ein Antrag kostet nichts und ist jederzeit wiederholbar.

Schritt 1: Der Antrag bei der Pflegekasse

Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein formloser Anruf oder ein kurzer Brief genügt — Sie müssen kein Formular ausfüllen, um den Antrag zu stellen. Wichtig ist nur das Datum: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht ab dem Tag der Begutachtung.

Stellen Sie den Antrag deshalb früh, auch wenn noch nicht alle Unterlagen zusammen sind. Die Formulare kommen anschließend per Post.

Schritt 2: Die Vorbereitung

Zwischen Antrag und Begutachtungstermin liegen in der Regel einige Wochen. Nutzen Sie diese Zeit für zwei Dinge:

Ein Pflegetagebuch. Notieren Sie eine Woche lang, bei welchen Verrichtungen Sie unterstützen und wie lange das dauert. Nicht, weil Minuten zählen — sondern weil im Gespräch sonst die Hälfte vergessen wird.

Unterlagen sammeln. Arztbriefe, Medikamentenplan, Krankenhausentlassungen, Hilfsmittelverordnungen. Alles, was die Situation belegt.

Schritt 3: Der Termin mit dem Medizinischen Dienst

Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt nach Hause und nimmt sich meist eine bis anderthalb Stunden Zeit. Bewertet wird in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens.

Am Ende steht eine Punktzahl, aus der sich der Pflegegrad ergibt.

Ein Hinweis aus der Praxis, der oft den Unterschied macht: Viele ältere Menschen stellen sich beim Termin besser dar, als der Alltag es hergibt. Das ist kein Vorwurf — es ist Stolz, und der ist verständlich. Seien Sie als Angehörige deshalb dabei und ergänzen Sie ruhig, wenn etwas beschönigt wird. Beschreiben Sie einen normalen Tag, nicht einen guten.

Schritt 4: Der Bescheid

Die Pflegekasse entscheidet grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Sie erhalten den Bescheid schriftlich, das Gutachten auf Wunsch dazu. Fordern Sie es an — ohne das Gutachten lässt sich ein Widerspruch nicht begründen.

Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Ein Widerspruch ist keine Konfrontation, sondern ein normaler Teil des Verfahrens.

Was Ihnen ab welchem Pflegegrad zusteht

Ab Pflegegrad 2 können Sie zwischen Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (für einen ambulanten Dienst) oder einer Kombination aus beidem wählen. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

PflegegradPflegegeld / MonatPflegesachleistungen / Monat
1
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Stand 2026.

Wir begleiten Sie dabei

Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Wir kommen zu einem unverbindlichen Gespräch zu Ihnen nach Hause, schauen uns die Situation gemeinsam an und sagen Ihnen offen, welcher Pflegegrad realistisch ist und welche Unterstützung sinnvoll wäre. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.

Kostenfrei und unabhängig beraten außerdem die Senioren- und Pflegestützpunkte in Niedersachsen, auch im Landkreis Lüneburg.

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